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Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB)

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen ALEHOP CRÊPES GbR (nachfolgend „Anbieter“)und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“) über die Buchung und den Einsatz eines mobilen Crêpes-Wagens auf Veranstaltungen.

1.2 Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, sofern nichts anderes vereinbart ist.

1.3 Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Der Anbieter betreibt einen mobilen Crêpes-Wagen und erbringt gastronomische Leistungen auf Veranstaltungen.

2.2 Der Leistungsumfang kann insbesondere umfassen:
• Zubereitung und Ausgabe von Crêpes im Rahmen einer Pauschalbewirtung
• Direktverkauf von Crêpes an Gäste bei öffentlichen Veranstaltungen
• Bereitstellung des Crêpes-Wagens einschließlich Personal und Equipment

2.3 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen individuellen Angebot des Anbieters.

3. Anfrage und Vertragsschluss

3.1 Anfragen über Website, E-Mail, Telefon oder andere Kommunikationswege sind unverbindlich.

3.2 Nach Abstimmung der Veranstaltungsdetails erstellt der Anbieter ein individuelles Angebot.

3.3 Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das Angebot schriftlich bestätigt (z. B. per E-Mail oder über ein Buchungssystem).

3.4 Erst mit dieser Bestätigung gilt der Termin als verbindlich reserviert.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise.

4.2 Die Abrechnung kann je nach Veranstaltung erfolgen als:

a) Pauschalbuchung
Der Kunde bucht den Crêpes-Wagen für eine vereinbarte Einsatzdauer zur Bewirtung der Gäste.

b) Direktverkauf
Bei öffentlichen Veranstaltungen verkauft der Anbieter seine Produkte direkt an die Gäste. Für den Veranstalter entstehen grundsätzlich keine Kosten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

4.3 Mit Vertragsabschluss wird eine Reservierungsgebühr in Höhe von 300 € fällig. Diese dient der verbindlichen Terminreservierung und wird bei Durchführung der Veranstaltung vollständig auf den vereinbarten Gesamtpreis angerechnet.

4.4 Der verbleibende Gesamtbetrag ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung zu zahlen.

4.5 Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, ist der Anbieter berechtigt, nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.

5. Veranstaltungsort und technische Voraussetzungen

5.1 Der Kunde stellt sicher, dass am Veranstaltungsort folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

• ausreichend große Stellfläche für den Anhänger
• ebener, stabiler und tragfähiger Untergrund
• ausreichende Zufahrt zum Veranstaltungsort
• ausreichend Rangier- und Aufstellfläche

5.2 Sofern für den Betrieb des Crêpes-Wagens ein Stromanschluss erforderlich ist, stellt der Kunde einen funktionsfähigen Stromanschluss (Starkstrom 16A oder 32A) in unmittelbarer Nähe zum Stellplatz bereit.

5.3 Der Kunde gewährleistet, dass der Anbieter zum vereinbarten Zeitpunkt ungehinderten Zugang zum Veranstaltungsort und zum Stellplatz erhält.

5.4 Sind die notwendigen Voraussetzungen am Veranstaltungsort nicht gegeben und kann die Leistung deshalb nicht oder nur eingeschränkt erbracht werden, haftet der Anbieter hierfür nicht.

5.5 Bereits entstandene Aufwendungen können dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

6. Aufbau- und Abbauzeiten

6.1 Der Anbieter benötigt für Aufbau, Vorbereitung und betriebsbereite Herstellung des Crêpes-Wagens in der Regel 60 bis 90 Minuten vor Veranstaltungsbeginn, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

6.2 Nach Veranstaltungsende benötigt der Anbieter in der Regel 60 bis 90 Minuten für Abbau und Abtransport.

6.3 Der Kunde stellt sicher, dass der Zugang zum Veranstaltungsort sowie zum Stellplatz während der Aufbau- und Abbauzeiten uneingeschränkt möglich ist.

6.4 Verzögerungen, die durch eingeschränkten Zugang, fehlende Voraussetzungen oder organisatorische Abläufe der Veranstaltung entstehen, können zu entsprechenden Anpassungen der Einsatzdauer führen.

7. Einsatzdauer und Leistungserbringung

7.1 Die vereinbarte Einsatzdauer ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

7.2 Crêpes werden frisch vor Ort zubereitet.

7.3 Die Produktionsmenge liegt üblicherweise bei etwa 30 bis 60 Crêpes pro Stunde, abhängig von Gästefluss, Organisation und Veranstaltungssituation.

7.4 Ein Anspruch auf eine bestimmte Gesamtmenge besteht nur, wenn dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde.

8. Genehmigungen und Gebühren

8.1 Der Kunde ist verantwortlich für alle erforderlichen Genehmigungen im Zusammenhang mit der Veranstaltung.

8.2 Dies betrifft insbesondere:
• Standgenehmigungen
• Markt- oder Veranstaltungsgebühren
• Zufahrtsgenehmigungen
• Parkgenehmigungen

8.3 Entstehende Gebühren trägt der Kunde, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.

9. Wetterbedingungen

9.1 Der Crêpes-Wagen ist grundsätzlich für Outdoor-Veranstaltungen geeignet und kann auch bei leichtem Regen betrieben werden.

9.2 Bei extremen Wetterbedingungen (z. B. Sturm, Unwetter, Hochwasser oder behördlichen Sicherheitsanweisungen) kann der Anbieter den Betrieb aus Sicherheitsgründen einschränken oder einstellen.

9.3 Hieraus entstehen dem Kunden keine Schadensersatzansprüche.

10. Stornierung durch den Kunden

10.1 Eine Stornierung muss in Textform (z. B. E-Mail) erfolgen.

10.2 Eine kostenfreie Stornierung ist innerhalb von 48 Stunden nach Vertragsabschluss möglich.

10.3 Es gelten folgende Stornogebühren:

• bis 2 Monate vor der Veranstaltung:
Einbehaltung der Reservierungsgebühr (300 €)

• 2 Monate bis 14 Tage vor der Veranstaltung:
50 % des vereinbarten Gesamtpreises

• weniger als 14 Tage vor der Veranstaltung:
100 % des vereinbarten Gesamtpreises

10.4 Bereits geleistete Zahlungen werden mit den jeweiligen Stornogebühren verrechnet.

10.5 Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

11. Rücktritt durch den Anbieter

11.1 Der Anbieter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen unmöglich wird, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen.

11.2 Dazu zählen insbesondere:
• höhere Gewalt und extreme Wetterbedingungen
• Krankheit oder Unfall des Personals
• technische Defekte am Fahrzeug oder Equipment

11.3 Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über den Ausfall.

11.4 Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig zurückerstattet.

11.5 Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht, sofern dem Anbieter kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen ist.

12. Haftung

12.1 Der Anbieter haftet uneingeschränkt bei:
• Vorsatz
• grober Fahrlässigkeit
• Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit

12.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

12.3 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

12.4 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

13. Hygiene und Lebensmittelrecht

13.1 Der Anbieter arbeitet gemäß den geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften und Hygienevorschriften.

13.2 Das eingesetzte Personal verfügt über die erforderlichen Belehrungen und Schulungen nach dem Infektionsschutzgesetz.

14. Datenschutz

14.1 Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung von Anfragen sowie zur Durchführung der Veranstaltung verarbeitet.

14.2 Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung des Anbieters enthalten.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

5.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Kontakt

ALEHOP CRÊPES
Heusteigstr. 60
70180 Stuttgart

hi@alehop-crepes.de

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